1 Zahnpastatube


1 Zahnpastatube

Montag, 24. Juni 2019

Manchmal kommt es vor, dass man ganz unvermittelt die Antwort auf eine Frage findet, die man sich noch nicht gestellt hat!

Was ist eigentlich eine Geschäftsreise und ab welcher Dauer wird eine Geschäftsreise zu einem Auslandsaufenthalt? Ich bin mir sicher, dass sich über diese Frage Gewerkschafter und Arbeitgebervertreter in langen Nächten den Kopf zerbrochen haben, um in einem komplizierten System von Zulagen und Abschlägen genau zu definieren, was eben was ist, abhängig von Dauer, Entfernung zum Heimatort, Andersartigkeit der Lebensumstände etc. etc.

Für mich ist diese Definition nicht relevant. Ich hab eine Toilettentasche, die das ganze Jahr über mit dem Notwendigen gefüllt im Bad steht und bei Bedarf einfach in den Koffer gepackt wird. Vor langer Zeit hab ich den Spleen entwickelt, sie mit möglichst exotischen Produkten aufzufüllen, wenn dies eben irgendwo notwendig ist. Dies hatte einmal in der Mongolei zur Folge, dass ich mir ein nur chinesisch beschriftetes Shampoo gekauft habe, das sich dann- ich hab es mir, weil die Haarwäsche in einem Desaster geendet hatte, übersetzen lassen- als Babyöl herausgestellt hat.

Zurück zum Thema: Schon bald nach meiner Ankunft war meine griechische Zahnpasta fertig, ich hab mir eine äthiopische gekauft und die ist nun auch schon wieder leer. Und da ist mir spontan meine persönliche Definition eines Auslandsaufenthalts eingefallen: Wer sich mindestens eine Zahnpastatube lang im Ausland aufhält, verbringt einen Auslandsaufenthalt, alles darunter gilt als Geschäftsreise.